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Häufig gestellte Fragen

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oben, schreiben Sie uns eine E-Mail oder senden Sie die Fotos via WhatsApp.

Standard-Dokumente (Führerschein, Meldebescheinigung) bearbeiten wir meist innerhalb von 24–48 Stunden.

Die Preise hängen vom Umfang und der Art des Dokuments ab. Senden Sie uns ein Foto bzw. Fotos, und wir nennen Ihnen sofort einen Festpreis.

Ja, wir stehen Ihnen als vereidigte Dolmetscher für Notartermine, beim Standesamt oder bei anderen Behörden zur Verfügung.

Wir senden Ihnen die beglaubigten Dokumente per Post (per Einschreiben mit Sendungsverfolgung) direkt nach Hause. Sie können auch persönlich vorbeikommen und abholen.

Die Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum – sie ist theoretisch unbegrenzt gültig. Beachten Sie jedoch, dass manche Originaldokumente (z. B. Führungszeugnisse oder Meldebescheinigungen) oft nicht älter als 3–6 Monate sein dürfen.

Ja. Als durch das OLG ermächtigte Übersetzer sind unsere Stempel und Unterschriften bei allen deutschen Behörden, Standesämtern, Gerichten und Notaren gültig.

Ja, wir sind auch bei den türkischen Konsulaten in Münster und Essen gelistet. Unsere Übersetzungen werden dort akzeptiert.

Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer Urkunde im internationalen Verkehr. Wir beraten Sie gerne, ob Sie für Ihren Fall eine benötigen.

Nein. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot inklusive Mehrwertsteuer.

Ja, solange die Handschrift leserlich ist, können wir auch alte Urkunden oder Briefe übersetzen.

Ja. Wenn es eilig ist, können wir Dokumente in kürzester Zeit übersetzen. Bitte rufen Sie uns hierfür kurz an.

Diskretion hat oberste Priorität. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Büro- und Postanschrift

ZEBRA Dolmetscher & Übersetzer • Türkisch
Winkelfeld 27
45739 Oer-Erkenschwick

Tel: 02361 49 56 203